Lernförderung (BuT)

Das 2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket soll schulpflichtigen Kindern und deren Familien unter anderem die Möglichkeit bieten, schulische Defizite aufzuarbeiten. Um die Lernförderung in Anspruch zu nehmen, müssen Anträge an den zuständigen Leistungsträger gestellt werden. Sowohl Eltern als auch die besuchte Schule müssen in den Anträgen Angaben über den Bedarf machen. Fragen wie:

  • „Wer ist Leistungsberechtigt?“
  • „Kann eine Weiterbewilligung erfolgen?“
  • „Welche Nachweise sind gefordert?“

sind nicht selten. Deshalb bieten wir nicht nur die Durchführung der Lernförderung an, sondern unterstützen auch beim Ausfüllen der Anträge bis zur Vermittlung zwischen Leistungsträgern und Antragsteller.

Informationen zum Projekt:

Koordination

Tatjana Jarchow
Tel.: 04401 7076-125
Email: lernfoerderung(at)kvhs-wesermarsch.de